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Wissenswertes

Mit Bedauern muss man immer wieder feststellen, wie schwarze Schafe die gesamte Branche der Schlüsseldienste in Verruf bringen. Die daraus resultierende und absolut gerechtfertigte Negativpresse verunsichert den Verbraucher und wirft ein schlechtes Licht auf eine Dienstleistung, die, wenn sie fachgerecht ausgeführt wird, ein hohes Maß an Wissen über Schließtechnik und Sicherheitstechnik erfordert.
Anhand eines kurzen Leitfadens wird aufgezeigt, woran Sie unseriöse Schlüsseldienste erkennen, und welche Möglichkeiten Sie als Verbraucher haben, um sich gegen unseriöse Schlüsseldienste und überzogene Handwerkerrechnungen zur Wehr zu setzen.

Schützen Sie sich vor unseriösen Schlüsseldiensten

Beinahe jedermann hat schon Berichte gesehen oder gelesen, bei denen von astronomischen Rechnungssummen und miserablen Leistungen berichtet wurde. Diese Bilder beherrschen das Meinungsbild vieler Verbraucher. Stellt man die Fälle, die bei den Verbraucherzentralen und Gerichten vorliegen, allerdings mit dem wahrscheinlichen Gesamtvolumen aller erbrachten Leistungen gegenüber, so liegt die Rate der tatsächlichen Beanstandungen durch Kunden schätzungsweise bei 1 bis 2 Prozent. Sicher ist, jeder betrogene Kunde ist einer zuviel, jedoch ist es wichtig, ein gewisses Maß an Objektivität zu wahren, bevor eine ganze Branche über einen Kamm geschoren wird.

Aus den Berichten über negative Erfahrungen unserer Kunden mit anderen Schlüsseldiensten ist bekannt, dass eine Beurteilung der in Rechnung gestellten Summe oftmals für den Kunden nicht möglich ist. Eine Reihe von Vorgaben und Verordnungen regelt Obergrenzen und Richtwerte für die Vergütung von Leistungen auf der Handwerkerrechnung. Firmen, die seriös arbeiten, schlüsseln Ihnen die Rechnung exakt auf und machen Sie so nachvollziehbar und verständlich für den Kunden.

Sollte Ihnen eine Firma die Dienstleistung ausführen, ohne Ihnen anschließend eine Rechnung auszustellen, so haben Sie im Falle einer Reklamation kaum eine Chance gegen die ausführende Firma zu argumentieren. Außerdem drängt sich der Verdacht auf, dass besonders Einmannunternehmen auf diesem Wege an der Steuer vorbei arbeiten. Verlangen Sie also zu Ihrer eigenen Sicherheit in jedem Fall eine Rechnung.

Je unübersichtlicher die Rechnung und je mehr Einzelposten zu einer Summe zusammengefasst sind, desto einfacher ist es für die ausführende Firma, im Nachhinein Fehler und falsche Summen zu kaschieren. Um dem Kunden einen klaren Überblick über die Kosten und eine klare Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen zu geben, ist es aber notwendig, jede einzelne erbrachte und kostenpflichtige Leistung mit einer kurzen Beschreibung oder Materialbezeichnung auf der Rechnung zu vermerken.

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den gängigsten Positionen auf den Rechnungen mit Erklärungen und Hinweisen.

Wegwerte

Die Anfahrtskosten, also die Zeiten die der Handwerker oder Monteur benötigt, um zu Ihnen zu gelangen, werden in aller Regel als kostenpflichtiger Posten auf der Rechnung ausgewiesen. Die Handwerkskammern sowie Gutachter empfehlen die Fahrzeiten und die tatsächlichen Arbeitszeiten vor Ort getrennt auszuweisen. Das Inrechnungstellen der Fahrtkosten ist zulässig. Dies wird auch durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.11.1991 bestätigt. Demnach können Anfahrtszeiten wie Arbeitszeiten berechnet werden.

Begründet wird dies damit, dass es sich bei den Fahrtzeiten des Monteurs um Arbeitszeit handelt, welche durch den Schlüsseldienst vergütet werden müssen. Eine Umlage dieser Kosten auf den Kunden ist berechtigt, weil die Fahrt des Monteurs auf Bestellung des Kunden erfolgt und somit direkt durch diesen veranlasst wird.

Rüstzeiten

Unter Rüstzeiten versteht man den benötigten Zeitaufwand, den der Monteur zur Vorbereitung benötigt. Dies kann z.B. das Beladen des Wagens mit Werkzeugen sein oder das Finden der Kundenadresse auf der Straßenkarte. Diese Kosten sind ebenfalls auf den Kunden umlegbar, da dieser Aufwand in einem direkten Bezug zum erteilten Auftrag steht und somit auch vom Schlüsseldienst an den Monteur bezahlt werden müssen. Um sich selbst vor Diebstahl zu schützen und weil Versicherer in der Regel gestohlene Werkzeuge aus den Einsatzfahrzeugen nicht ersetzen, vermeiden es viele Schlüsseldienstmonteure, die Spezialwerkzeuge im Einsatzfahrzeug zu lassen.

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Lohnzuschläge

Bei Nachteinsätzen sowie Arbeiten an Sonn- oder Feierabend steht es dem Dienstleister zu, einen Lohnzuschlag für die geleistete Arbeitszeit zu verlangen. Die Bemessung der Zuschläge kann jedoch nicht frei festgelegt werden sondern richtet sich nach den Tarifordnungen des entsprechenden Handwerks. An Feiertagen kann ein tariflicher Lohnzuschlag von bis zu 200% gelten. Die Erhöhung der Kosten ist allerdings für die reinen Arbeitskosten und nicht auf die Gesamtsumme zulässig. Nachfolgend wurde für Sie eine Übersicht der allgemein branchenüblichen Lohzuschläge zusammengestellt.

BezeichnungZeitraumZuschlag
Spätdienstzuschlag18:00 bis 22:00 Uhr50% - 150%
Nachtdienstzuschlag22:00 bis 06:00 Uh100% - 200%
Frühdienstzuschlag6:00 bis 08:00 Uhr50% - 150%
Wochenendzuschlag 100% - 200%
Feiertagszuschlag 100% - 200%

Arbeitswerte

Schlossnotdienste berechnen in den meisten Fällen die Arbeitskosten in Zeitwerten, die z.B. im 10-, 15- oder 30-Minuten-Takt anfallen können. Eine einheitliche Festlegung der Stundensätze in Form von festen Tarifen gibt es nicht, da je nach Größe des Betriebes diese Stundensätze sehr unterschiedlich ausfallen können. Als vielzitierter allerdings inoffizieller Richtwert für die Arbeitskosten pro Stunde gilt allerdings der durch einen vereidigten Gutachter der Handwerkskammer Rhein-Main ermittelte Stundensatz von 52,60 €.

24-Stunden Bereitstellungspauschale

Bei dieser Pauschale werden die erhöhten Lohnkosten, welche durch die permanente Bereitschaft der Angestellten und den Tag- und Nachtbetrieb entstehen, auf den Kunden umgelegt. Wenn diese Pauschale im Stundensatz bereits enthalten ist, so zahlen auch die Kunden diese Pauschale, die nicht den Notdienst in Anspruch nehmen, sondern während der normalen Geschäftszeiten eine Dienstleistung nutzen. Diese Pauschale darf nicht von Betrieben erhoben werden, die...

...keine erhöhten Personalkosten haben.
...keine Notrufzentrale betreiben.
...Telefonate an einen privaten Anschluss weiterleiten.

Spezialwerkzeuge

Je nach Art der Öffnung, die vom Kunden gewünscht wird, kann ein Einsatz von Spezialwerkzeugen oder anderen speziellen Arbeitsmitteln notwendig sein. Einige dieser Werkzeuge verschleißen während der Nutzung stark oder können sogar nur einmal verwendet werden. Wenn eine Nutzung solcher Werkzeuge oder Arbeitsmaterialien während der Öffnung verwendet werden, sollten diese einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden. Da der Einsatz dieser Mittel nicht immer notwendig ist, ist eine Umlage dieser Kosten in Form einer Pauschale nicht möglich.